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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TA Roloff GmbH Stand 1. Juni 2020

Geltungsbereich

Sofern die TA Roloff GmbH nachstehend „TA Roloff“, von Unternehmen, nachstehend „Kunde“ mit Lieferungen und/oder Leistungen beauftragt wird, gelten die nachstehenden Bestimmungen als integrierter Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich bereits auf das Anbahnungsverhältnis des Vertrages und erlangen in diesem Umfang Gültigkeit. Keine Gültigkeit haben insgesamt entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden. Sofern zwischen TA Roloff und dem Kunden individuelle Vereinbarungen getroffen werden, sind diese vorrangig im Hinblick auf die betreffende Bestimmung in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen berührt wird. Dritte, insbesondere Vertragspartner des Kunden, können ohne unser Einverständnis keine Rechte oder Schutzpflichten aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Vereinbarungen zwischen TA Roloff und dem Kunden herleiten, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bewirken eine Rechteübertragung.

Sorgfaltspflichten bei Auftragserteilung

Bestellungen des Kunden können nur schriftlich erteilt werden. Der Kunde hat der TA Roloff die Einsatzparameter der TA-Antriebe, insbesondere das Drehmoment der Armatur, die Umgebungstemperatur, mögliche Vibrationen, Einsatz im Regelbetrieb, Einsatz im Außenbereich, Einsatz bei feuchten Umgebungen, Einsatz bei erhöhter Luftfeuchtigkeit, in Tropen uns sonstige Besonderheiten mitzuteilen. Schriftliche Auftragsbestätigungen von TA Roloff sind inhaltlich zu kontrollieren und Abweichungen von den gewünschten Bestellparametern unverzüglich zu beanstanden. Bei Kugelhähnen kann es in Einzelfällen zum Auftreten eines sogenannten „Slip-Stick-Effekts kommen, der zu einem unregelmäßigen Drehmomentverlauf der Armatur führt und zu Schäden an Getrieben und Aufbauteilen verursacht. Der Kunde hat demgemäß Armaturen auf Drehmomentspitzen stellzeitabhängig zu untersuchen. Die Drehmomentangaben in TA-Katalogen beziehen sich auf das Losbrechmoment.

Sorgfaltspflichten bei Aufbau- und Einjustierung

Das patentierte FM-System ist eine Sicherheitseinrichtung, die im Hause TA Roloff aufgebaut werden sollte. Das gleiche gilt für das Notstromaggregat E 71 sowie für den Aufbau von Unterwasserantrieben. Im Übrigen sollen Aufbau und Einjustierung beim Kunden durch geschultes Fachpersonal vorgenommen werden. Der elektrische Anschluss hat gem. dem Schaltbild zu erfolgen, das für jeden TA-Antrieb in der Dokumentation mitgeliefert wird. Ein Reserveexemplar befindet sich in der Regel unter der Haube des TA-Antriebes. Im Ex-Bereich ist zu beachten, dass nicht im Lieferumfang enthaltene Ex-Verschraubungen benutzt werden müssen. Die Endlagenschalter des TA-Antriebes werden durch Einstellen der Schaltnocken der Nockenwelle justiert. Schwierigkeiten beim Aufbau, Anschluss und bei Einjustierung der Antriebe sind mit der TA Roloff fernmündliche abzuklären. Es ist stets geeignetes Werkzeug zu benutzen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Lieferungen und Leistungen von TA Roloff werden vom Kunden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Preislisten zzgl. Verpackung, Porto und gesetzlicher Mehrwertsteuer vergütet. Besteht keine Preisfestsetzung in Preislisten und ist eine ausdrückliche Vereinbarung der Vergütung unterblieben, so gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart. Bei Reparaturen nach Kostenvoranschlag ist TA Roloff erst bei mindestens 10-prozentiger Überschreitung des Kostenvoranschlages zur Mitteilung an den Kunden verpflichtet. Das Recht des Kunden zur Kündigung bleibt unberührt. Für Rechnungen von TA Roloff gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, berechnet ab Rechnungsdatum. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist ein, gerät der Kunde in Verzug. Unabhängig von einem Verschulden des Kunden berechnen wir während des Verzugszeitraumes Verzugszinsen auf die ausstehenden Beträge in Höhe von 9,75 % p. a. Der Kunde übernimmt weiterhin die Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung auch für Besprechungen und Vergleiche, insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach den einschlägigen Gebührenordnungen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Gewährleistungsrechte und zusammenhängende Ansprüche

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TA Roloff unverzüglich Anzeige zu machen. Die Untersuchung hat sich auf Funktion, Einhaltung der Bestellparameter und alle sonstigen technischen Merkmale und Eigenschaften zu beziehen, die ein sorgfältiger Techniker beim Erwerb von Investitionsgütern vornimmt. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher verborgener Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Ist die vorstehende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit eingehalten, so beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an normal hergestellten Antrieben 2 Jahre, für Reparaturen bezogen auf die Reparaturleistungen 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Antriebe an den Kunden (Datum des Lieferscheines). Dem Kunden stehen Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche bzw. Erfüllungsansprüche nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, jedoch in Abänderung und Einschränkung der Freizeichnung von dispositiven Vorschriften und unter Einhaltung von Kundenobliegenheiten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

  1. TA-Antriebe bestehen aus Qualitätskomponenten deutscher Markenhersteller. Beruht der Mangel auf der Beschaffenheit dieser Komponenten, leisten wir Gewähr durch Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer der Komponente. Der Kunde nimmt diese Abtretung in Erfüllung etwaiger gegen TA Roloff bestehender Gewährleistungsansprüche an.
  2. TA-Antriebe sind Investitionsgüter. Kleine ästhetische Mängel, wie z. B. in der Lackierung oder geringfügig austretendes Fett, die die Funktion nicht beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Kondensiertes Wasser im TA-Antrieb stellt keinen Gewährleistungsfall dar, es sei denn, TA Roloff wurde über die Möglichkeit der Kondensatbildung informiert. Korrosion des Aluminiumgehäuses, die nicht die Funktion beeinträchtigt, ist ebenfalls kein Mangel.
  3. Die Bürsten der von uns verwendeten Elektromotoren sind Verschleißteile und von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit gegen Aufpreis bürstenlose Motoren zu bestellen.
  4. TA Roloff verwendet ausschließlich speziell für den Einsatzzweck ausgelegte Getriebezahnräder. Dennoch kann es bei ungewöhnlich hoher Einschaltdauer zu verstärkten Verschleißerscheinungen kommen. Solche Verschleißerscheinungen stellen keinen Mangel des Antriebs dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.

Sofern TA Roloff für die Fehlerfreiheit des Gerätes beweisbelastet ist, erbringt TA Roloff den Beweis der Fehlerfreiheit durch Nachweis der üblichen betriebsinternen Endkontrolle. Ist die Mangelhaftigkeit der Produkte erwiesen und binnen der Gewährleistungszeit geltend gemacht, so erfüllt TA Roloff den Gewährleistungsanspruch des Kunden vorbehaltlich der sonstigen TA Roloff zustehenden Gegenrechte, Einwendungen und Einreden nach Wahl von TA Roloff durch Nachbesserung im TA-Werk oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz für Mangelfolgeschäden, Einnahmeausfälle, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, usw. sind ausgeschlossen, es sei denn TA Roloff hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Bei einem begründeten Gewährleistungsfall übernimmt TA Roloff die Kosten des Rücktransportes in das TA-Werk, sofern unser Vertragsspediteur eingeschaltet wird sowie die Kosten für die Neuauslieferung durch den Vertragsspediteur. Besondere Kosten für den Ausbau der TA-Antriebe übernimmt TA Roloff nur dann, wenn diese Kosten mit TA Roloff abgestimmt waren. Keinesfalls übernimmt TA Roloff Arbeitskosten und eigene Aufwendungen des Kunden.

Monteuranforderung bei angeblichen Gewährleistungsfall

Fordert der Kunde bei TA Roloff einen Monteur mit der Behauptung an, es läge ein Gewährleistungsfall vor und stellt sich heraus, dass kein Fehler von TA Roloff vorliegt, so gilt der Einsatz als kostenpflichtige Reparatur. Arbeitszeit und KFZ-Nutzung werden nach den aktuell gültigen TA Roloff-Preisen berechnet.

Kosten besonderer Dokumentation

Dem Kunden wird die im Hause TA Roloff vorhandene Dokumentation zu den Produkten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kosten für besondere Dokumentationen werden nach Aufwand berechnet.

Leistungszeit, Leistungsort und Versand

Terminzusagen, die nicht schriftlich gegeben wurde, sind unverbindlich. Durch Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Erschwernisse in der Selbstbelieferung, Energieversorgungsstörungen, Produktionsverzögerungen usw. verlängert sich die vertragsgemäße Lieferzeit. Schadensersatzansprüche aus Übernahme- und Versorgerschulden, Verzug bzw. Unmöglichkeit sind nur bei unsorgfältiger Betriebsführung gegeben. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz. Der Versand der Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Untersuchungs- und Rügepflichten und sonstige Obliegenheiten gelten nacheinander die ADSp, die Versicherungsbedingungen sowie §377 HGB.

Kreditsicherung

Gelieferte Ware bleibt Eigentum von TA Roloff bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Der Kunde ist – jederzeit widerruflich – zur Weiterveräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an TA Roloff ab, TA Roloff nimmt diese Abtretung an. Auf erstes Anfordern, gibt TA Roloff Forderungen frei, wenn und soweit die Summe der vom Kunden gewährten Sicherheitsabtretung die Gesamtforderung von TA Roloff aus der Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt und der Kunde Verität und Bonität der abgetretenen Forderungen nachweist. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf inkassobevollmächtigt. Auf Verlangen hat der die Abtretung dem Schuldner anzuzeigen und in regelmäßigen Abständen Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu erteilen. TA Roloff ist jederzeit berechtigt, die Auslieferung einer Bestellung zu verweigern, wenn der Kunde wegen anderer Bestellungen in Zahlungsverzug gekommen ist oder negative Umstände in der Bonität des Kunden eingetreten oder zeitnah wahrscheinlich sind. Gegen Forderungen von TA Roloff aus Lieferungen und Leistungen, ist der Kunde nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unstreitig und rechtskräftig feststellt.

Schlussbestimmungen

Sofern und soweit eine Regelung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, soll zwischen den Parteien eine Regelung gefunden werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz- oder teilunwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Für alle auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Verträge ist Gerichtsstand Hamburg, sofern die Parteien Vollkaufleiste sind, die Streitigkeit vermögensrechtlicher Natur ist und für die Streitigkeit kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

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